2024 können wir die Sonderregelung, nach der bis zu 20 km an individuellen Wanderungen pro Monat für das Deutsche Wanderabzeichen gewertet werden konnten, leider nicht fortsetzen. Grund dafür ist die Anerkennung des Deutschen Wanderabzeichens in den Bonusprogrammen vieler gesetzlicher Krankenkassen. In den Corona-Jahren waren Ausnahmen möglich - grundsätzlich ist es jedoch so, dass bei den meisten Kassen Aktivitäten, die in den Bonusprogrammen honoriert werden, angeleitet sein müssen. Das bedeutet beim Wandern, dass nur geführte Wanderungen berücksichtigt werden können. Es punkten alle öffentlich ausgeschriebenen Aktivitäten der Mitgliedsvereine im Deutschen Wanderverband - außerdem wird es eine Erweiterung der möglichen Angebote geben. Die Details dazu geben wir ab Mitte November bekannt und veröffentlichen diese auf unserer Homepage. Bleiben Sie auf dem Laufenden und schauen gerne wieder vorbei!